21. November 2024 Guten Tag, everybody

Klang und Diskriminierung

Kürzlich hatte ein Berliner Verwaltungsgericht darüber zu befinden, ob auch ein Mädchen in einen Knabenchor aufgenommen werden müsse. Dabei ging es um den Staats- und Domchor zu Berlin, einen Knabenchor. Der Chor lehnte das Mädchen nach einem Vorsingen ab. Die Mutter des neun Jahre alten Mädchens, das schon auf allerlei Erfahrung in anderen Chören verweisen kann, mutmaßte, hier werde ihre Tochter diskriminiert und da sie zugleich Rechtsanwältin ist, reichte sie für ihre Tochter die Klage bei einem Verwaltungsgericht ein.

In den sozialen Medien und in der Presse machten zahlreiche Personen ihrem Unmut Luft. Mädchen in einem Knabenchor, das verbiete sich von selbst, es heiße ja schließlich auch Knabenchor, liest man da, während gestandene Männer plötzlich ihr Interesse bekunden, Mitglied eines Lesbenchores zu werden wünschen oder beispielweise das dringende Bedürfnis verspüren, sich in eine Frauensauna einzuklagen. Kläglich das.

So argumentierte vor dem Aufnahmegesuch auch die UdK Berlin, die den Chor in dieser Sache vertritt. Sie beschied schon vor der Aufnahmeprüfung: „Ihr Wunsch ist aussichtslos. Niemals kann ein Mädchen in einem Knabenchor mitsingen.“ Niemals? Niemals, weil? Wegen des falschen Geschlechts?

Ein Mädchen in einem Knabenchor, das mag auf den ersten Blick befremdlich klingen, ist es aber keinesfalls. Dazu muss man aber einmal die Emotionen aus dem Problemfeld entfernen. Das hat die UdK durch die Zulassung zum Vorsingen im Prinzip korrigiert. Allerdings lehnte man das Mädchen ab mit der Begründung: „Eine gute Stimme, aber keine Spitzenbegabung.“ Der Kopfstimmenanteil sei zu hoch, es fehle die Farbenvielfalt. Ebenso habe sie übrigens auch der Mädchenchor der UdK abgelehnt.

Es handelt sich um eine Kunstentscheidung, eine Geschmacksentscheidung, wie sie täglich sonst auch bei Aufnahmetests im künstlerischen Bereich getätigt wird. Allein die Tatsache also, dass das Mädchen vorsingen durfte, zeigt an, dass grundsätzlich die Frage des Geschlechts der Bewerberin keine Rolle gespielt hat. So weit, so gut. Eine Entscheidung der Kunst also. Warum muss man deshalb vor das Gericht ziehen? Außer, dass man das natürlich grundsätzlich darf.

Das Gericht hat den Fall entschieden. Es wies die Klage ab. Der Leiter des Knabenchores habe begründen können, dass „diese“ Stimme nicht dem bei diesem Knabenchor gewünschten Klangideal entspreche. Die Entscheidung des Gerichts ist nachvollziehbar. Aber: Sie gilt nur für diesen besonderen Fall. Es ist keine Entscheidung darüber gewesen, ob nicht Mädchen doch in einemKnabenchor singen dürften. Der Unterschied zwischen Knaben- und Mädchenstimmen mag in der Summe deutlich zu vernehmen sein. Aber selbst erfahrene Leiter von Knabenchören wie Roderich Kreile vom Kreuzchor Dresden bekennen: „Man sagt der Mädchenstimme nach, sie sei etwas verhauchter und etwas weicher und eben nicht so kräftig. Nun, auch da gibt es natürlich statistische Aussagen und Schnittmengen. Wenn man diesen Kriterien, so wie ich sie jetzt pauschal gesagt habe, folgt, dann gibt es natürlich auch Jungs, die sich danach eher wie Mädchen anhören und auch Mädchen, die sich mehr wie Jungs anhören.“

Und der Leiter des Essener Mädchenchores Raimund Wippermann erklärte gegenüber dem WDR, es sei alles eine Frage des Trainings und der Ausrichtung. Und keine Frage des Geschlechts. Es klingen ja auch die Knabenchöre durchaus verschieden untereinander.

Passt die Stimme oder passt sie nicht? Das älteste Instrument der Menschheit ist in die Nebelwerfer von Genderdebatte, Kunstfreiheit und Justiz geraten. Unser Bild zeigt Stine Janvin mit Musik für Stimme und Licht beim diesjährigen Berliner Festival MaerzMusik. Foto: Hufner
Passt die Stimme oder passt sie nicht? Das älteste Instrument der Menschheit ist in die Nebelwerfer von Genderdebatte, Kunstfreiheit und Justiz geraten. Unser Bild zeigt Stine Janvin mit Musik für Stimme und Licht beim diesjährigen Berliner Festival MaerzMusik. Foto: Hufner

Gleichwohl gibt es auch Gegenrede in dieser Frage. Die Musikwissenschaftlerin Ann-Christin Mecke verweist auf Hör-Tests zur Wahrnehmung von Mädchen- und Jungenstimmen und meinte: „Die Ergebnisse sprechen dafür, dass Hörerinnen und Hörer den Klang unterscheiden können. Es gibt signifikant hörbare Unterschiede im vierten Formanten – einem Frequenzbereich, der im Gesang besonders stark wahrgenommen wird.“ Das muss man auch nicht bestreiten, entscheidend ist jedoch, wie es im konkreten Fall aussieht, da hilft die Statistik nicht, denn es bewerben sich einzelne Personen mit ihren jeweils eigenen Stimmen. Und das Gericht oder eine künstlerische Jury entscheiden über eine konkrete Situation.

Deswegen kann die Frage eben hier nur sein: Passt die Stimme oder passt sie nicht? Gerade eben auch für diejenigen, die sich auf die historische Tradition von Knabenchören beziehen und deren besonderen Klang im Sinn haben: Es geht um den speziellen Klang, nicht um das Geschlecht der Person, die diesen Klang erzeugt. Das macht die Sache nicht einfacher, aber das ist nicht unbedingt schlecht.

Die Vertreterinnen, die Diskriminierung am Werk sehen, müssen sich gefallen lassen, dass es sich in dieser Sache um eine Kunstfrage handelt und um eine Frage der Qualifikation für eine bestimmte sängerische Tätigkeit, da können auch subtile Unterschiede einen Unterschied ums Ganze machen. Die Qualifikation kann man aber nicht durch ein Gericht erklären lassen.

Diejenigen aber, die sich auf Traditionen und ein bestimmtes Geschlecht kaprizieren, begehen den gleichen Fehler, nur von der anderen Seite, auch sie können nicht mit außerkünstlerischen Mitteln für sich in Anspruch nehmen, dass Geschlecht oder Tradition über Qualifikation zu stehen habe.

Wenn Komponistinnen speziell Stücke für Knabenchöre schreiben, dann dürfte (oder sollte) die Frage des Geschlechts die am wenigsten bedeutende sein, sondern es wird eine bestimmte Klangvorstellung sein, die sie zu diesem „Instrument“ Knabenchor greifen lässt.

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat daher sehr weise entschieden, wenn es erklärt, es sei „die Freiheit des Chores, sich seine Sänger selber auszusuchen.“ Auch wenn es ergänzen müsste: auch seine Sängerinnen.


Siehe dazu auch aktuell: Knabenchor-Urteil: Klangbild entscheidet über Nachwuchs


Zuerst erschienen in nmz Ausgabe: 9/2019 – 68. Jahrgang